Die städtische Franz Auweck Abendschule bereitet auf eine besondere Art der allgemeinen Hochschulreife (entspricht dem Abitur) vor. Sie wird speziell für Erwachsene mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung angeboten. Wir bereiten Sie auf die Prüfung vor, die Prüfung selbst findet im Kultusministerium statt.
Wir unterrichten Sie in Oberstufenlehrgängen in 4 Semestern (2 Jahren) in den folgenden 5 Fächer: Deutsch, Englisch, Mathematik, Geschichte und Erdkunde bzw. Sozialkunde oder Biologie, je nach Berufsausbildung.
Beachtenswert ist, dass in dieser Form der Allgemeinen Hochschulreife nur eine Fremdsprache verlangt wird, und diese muss nicht unbedingt Englisch sein. Nähere Information auf Anfrage.
Ein Prüfungsfach, das sog. wissenschaftliche Fach kann frei gewählt werden. Zur Auswahl stehen alle Fächer - von Archäologie bis Zahnmedizin - die an bayerischen Hochschulen als Studiengänge angeboten werden.
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Zweck der Prüfung
Die "Begabtenprüfung" soll besonders befähigten Berufstätigen ermöglichen, die Berechtigung zu einem Hochschulstudium zu erwerben (allgemeine Hochschulreife wie das Abitur am Gymnasium).
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Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
Wer zur Prüfung zugelassen werden will, muss dem Zweck der Prüfung entsprechend für die Zulassung zur Prüfung u.a. folgende Voraussetzungen erfüllen:- abgeschlossene Berufsausbildung und
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anschließende mindestens fünfjährige Berufstätigkeit und Mindestalter 25 Jahre zum Zeitpunkt der Prüfung (keine zwingende Berufstätigkeit zum Zeitpunkt der Prüfung nötig, auch wenn man z.B. im Vorruhestand oder in Rente ist, ist ein Schulbesuch möglich)
- Hauptwohnung in Bayern.
- bereits einen erfolglosen Versuch unternommen hat, eine Hochschul- oder Fachhochschulreife zu erlangen,
- sich bereits zweimal erfolglos einer Begabtenprüfung unterzogen hat,
- die allgemeine Hochschulreife durch eine Ergänzungsprüfung erlangen kann,
- zu einer anderen Prüfung zur Erlangung einer Hochschulreife oder Fachhochschulreife angemeldet ist oder
- im laufenden oder vorausgehenden Schuljahr eine Schule besucht oder besucht hat, an der eine Hochschulreife oder Fachhochschulreife erworben werden kann.
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Prüfungsfächer
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf- ein vom Bewerber gewähltes wissenschaftliches Fachgebiet,
- Deutsch und
- Mathematik oder eine Fremdsprache (Englisch, Französisch, Latein).
- das wissenschaftliche Fachgebiet,
- das nicht schriftlich geprüfte Fach Mathematik oder Fremdsprache,
- Geschichte,
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ein Fach der Fächergruppe 1 (Erdkunde, Sozialkunde, Wirtschafts- und Rechtslehre) oder der
Fächergruppe 2 (Biologie, Chemie, Physik).
Bei Nichtbestehen kann die Prüfung einmal und nur insgesamt wiederholt werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass nach zweimaligem Scheitern in der Begabtenprüfung andere Möglichkeiten des Erwerbs der allgemeinen Hochschulreife ausgeschlossen sind (Abendgymnasium, Kolleg, Ablegung der Abiturprüfung als "anderer Bewerber").
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Prüfungsvorbereitung
Die Vorbereitung auf die Prüfung ist dem Bewerber/der Bewerberin überlassen. Es gibt jedoch Einrichtungen - wie die FRANZ-AUWECK-ABENDSCHULE - die bei der Prüfungsvorbereitung behilflich sind. Vor Beginn der Prüfungsvorbereitung sollte der Bewerber/die Bewerberin im Staatsministerium für Unterricht und Kultus vorsprechen (Sprechzeiten: Montag mit Freitag von 10.00 bis 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung). Dort ist auch ein Informationsblatt über die empfohlene Literatur erhältlich.
Die Prüfungsordnung und die Bekanntmachung über die Prüfungsanforderungen in den einzelnen Fächern sind im Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus veröffentlicht (Nr. 21/1986 S. 426 und 431). Beide Veröffentlichungen können von den Internetseiten des Staatsministeriums www.km.bayern.de abgerufen oder als Sonderdruck beim Maiß-Verlag, Herrnstraße 26, 80539 München (Tel.: 089/224 354), bezogen werden.
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Termine
Die Prüfung findet zweimal jährlich, im Frühjahr (Meldeschluss: 31. Januar) und im Herbst
(Meldeschluss: 31. Juli), in München statt. Es werden keine Gebühren erhoben.


